NACHRICHTLICH
Wahlbekanntmachung
der Stadt Porta Westfalica
1. Am 30. August 2009 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Porta Westfalica ist in 26 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Juli bis 09. August 2009 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:
| Kreiswahlbezirk Nr. | Gemeindewahlbezirk Nr. | Stimmbezirk Nr. |
| 12 | 001 | 011 |
| 12 | 002 | 021 |
| 13 | 003 | 031 |
| 13 | 004 | 041 |
| 13 | 005 | 051 |
| 13 | 006 |
061 |
| 13 | 007 | 071 072 |
| 13 | 008 | 081 |
| 14 | 009 | 091 092 |
| 14 | 010 | 101 |
| 14 | 011 | 111 |
| 14 | 012 | 121 |
| 14 | 013 | 131 132 |
| 14 | 014 | 141 142 143 |
| 12 | 015 | 151 |
| 12 | 016 | 161 |
| 12 | 017 | 171 |
| 12 | 018 | 181 |
| 12 | 019 | 191 |
| 14 | 020 | 201 |
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr im Rathaus I, Kempstraße 1, Zimmer 0.04, 0.23, 1.06, 1.36, 2.03, 2.22 und 3.12, 32457 Porta Westfalica, zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel ausgehändigt.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl sowie die Kreistagswahl jeweils eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl: hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Gemeinderatswahl: hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Kreistagswahl: hellrosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind – wie auch die Ergebnisermittlung in den Briefwahlvorständen – öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln – im verschlossenen Stimmzettelumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeigeführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Porta Westfalica, den 12.08.2009 Stadt Porta Westfalica
Der Bürgermeister
In Vertretung:
gez. Kai Abruszat
Erster Beigeordneter