Porta Westfalica

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NACHRICHTLICH

Wahlbekanntmachung

der Stadt Porta Westfalica

1. Am 30. August 2009 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.


2. Die Stadt Porta Westfalica ist in 26 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Juli bis 09. August 2009 übersandt worden sind,  sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:

 

Kreiswahlbezirk Nr.  Gemeindewahlbezirk Nr. Stimmbezirk Nr.
12 001 011
12 002 021
13 003 031
13 004 041
13 005 051
13 006

061
062

13 007 071
072
13 008 081
14 009 091
092
14 010 101
14 011 111
14 012 121
14 013 131
132
14 014 141
142
143
12 015 151
12 016 161
12 017 171
12 018 181
12 019 191
14 020 201

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr im Rathaus I, Kempstraße 1, Zimmer 0.04, 0.23, 1.06, 1.36, 2.03, 2.22 und 3.12, 32457 Porta Westfalica, zusammen.


3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel ausgehändigt.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl sowie die Kreistagswahl jeweils eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl: hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Gemeinderatswahl: hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Kreistagswahl: hellrosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck


4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind – wie auch die Ergebnisermittlung in den Briefwahlvorständen – öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.


5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
     oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln – im verschlossenen Stimmzettelumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeigeführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Porta Westfalica, den 12.08.2009  Stadt Porta Westfalica 
        Der Bürgermeister
        In Vertretung:

        gez. Kai Abruszat
        Erster Beigeordneter

 

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